Studium und Berufspraxis sind die zwei Hauptvoraussetzungen für den Rechtsanwalt
Der Beruf des Rechtsanwalts folgt einer langen Tradition. Zudem ist dieser sehr anspruchsvoll und benötigt eine besondere Eignung des angehenden Juristen. Dazu gehört nicht nur die Persönlichkeit des künftigen Rechtsanwalts. Auch muss dieser einige gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung erfüllen, bevor sich dieser Rechtsanwalt nennen darf. Diese sind nachfolgend übersichtlich zusammengestellt.

Übersicht über die notwendigen Vorraussetzung für den Beruf Rechtsanwalt
Zunächst muss ein angehender Jurist ein Studium der Rechtswissenschaft absolvieren. Dies dauert in der Regel neun Semester und endet mit der Prüfung zum ersten Staatsexamen. Anschließend wird ein Rechtsreferendariat durchgeführt, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossenen wird. Während des meist eineinhalb Jahre dauernden Rechtsreferendariats wird der angehende Jurist von einem Volljuristen betreut und durchläuft verschiedene Ausbildungsteile, zum Beispiel am Gericht oder im öffentlichen Dienst. Mit dem zweiten Staatsexamen erhält dieser dann die „Befähigung zum Richteramt“. Diese ist die Vorraussetzung zur Zulassung zum Rechtsanwalt.

Nach dem Staatsexamen folgt die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer
Hat ein angehender Jurist die Befähigung zum Richteramt erworben, kann sich dieser von der Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zulassen. Zudem müssen diese in das Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragen werden. Auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für den Anwalt ist notwendig. Diese kommt bei etwaigen Beratungsfehlern zum Tragen und schützt das persönliche Vermögen des Rechtsanwalts im Schadensfall. 

 
Das Studium an einer Hochschule ist Vorraussetzung für den Rechtsanwalt
Im Vordergrund einer Tätigkeit als Rechtsanwalt steht die Beratung und aktive Verteidigung des Mandanten. Zudem muss ein Rechtsanwalt jährlich nachweisen, dass dieser sich in seinem Fachbereich fortgebildet hat. Dies geschieht beispielsweise durch das Verfassen von wissenschaftlichen Beiträgen. Um Rechtsanwalt zu werden, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere ein juristisch ausgelegtes Studium.

Das Studium der Rechtswissenschaft dauert in der Regel neun Semester
In Deutschland wird Rechtswissenschaft als Studienfach nur von Universitäten angeboten. Dies ist Voraussetzung für eine spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt. Während des Studiums durchläuft der angehende Jurist eine allgemeine Ausbildung. Eine Spezialisierung ist zumeist nicht während des Studiums möglich, sondern erfolgt erst bei der Aufnahme einer Berufstätigkeit. Grundsätzlich umfasst das Studium der Rechtswissenschaft die folgenden Bereiche:

·       Strafrecht

·       Zivilrecht

·       öffentliches Recht

Dabei beträgt die Regelstudienzeit neun Semester. Abgeschlossenen wird dieses mit der Prüfung zum ersten Staatsexamen. Anschließend geht der angehende Jurist in ein Rechtsreferendariat über, welches mit dem zweiten Staatsexamen beendet wird.

Das Studium der Rechtswissenschaft erlaubt nicht nur die Ausübung der Rechtsberatung
Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums haben verschiedene Möglichkeiten, einen Beruf zu ergreifen. Neben Rechtsanwalt ist auch eine Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Notar möglich. In einigen Bundesländern kann auch eine Kombination von Rechtsanwalts- und Notartätigkeit ausgeübt werden. Dazu gehören zum Beispiel Berlin, Bremen, Hessen und Niedersachsen.

 
Die Tätigkeitsbereiche eines Rechtsanwalts sind umfangreich und vielfältig

Der Beruf des Rechtsanwalts hat eine lange Tradition. Bereits in der Antike und im Mittelalter gab es Personen, welche mit der Vertretung eines Mandanten vor Gericht betraut waren. Seither hat sich das Berufsbild des Rechtsanwalts gewandelt. Dies hat viele Ursachen. Insbesondere durch die Einführung von neuen Medien kamen neue Tätigkeitsbereiche hinzu. Grundsätzlich haben Rechtsanwälte die Aufgabe, deren Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu deren Recht zu verhelfen. Dazu gehören sowohl die Beratung als auch die aktive Vertretung vor Gericht.


Übersicht über die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines Rechtsanwalts


Es gibt viele verschiedene Tätigkeitsbereiche, auf welche sich ein Rechtsanwalt spezialisieren kann. Diese werden in Deutschland von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verwaltet und als Fachanwalt betitelt. Derzeit gibt es beispielsweise folgende Bereiche:


  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht


Dazu kommen jedoch noch viele weitere Sparten, in welchen der Titel Fachanwalt verliehen wird.

Aufgaben eines Rechtsanwalts: Beratung und Vertretung

Die Beratung und Vertretung des Mandanten steht beim Rechtsanwalt im Vordergrund. Zu den Aufgaben, welcher diese übernimmt, gehören zum Beispiel:

  • Rechtsgestaltung
  • Aufklärung über Ansprüche und Gegenansprüche des Rechtssuchenden
  • außergerichtliche Streitbeilegung
  • Verfahrenshilfe
  • Prozesshandlungen vornehmen
  • Beiträge zur Fortbildung der Rechtsauslegung zu leisten