Studium und Berufspraxis sind die zwei Hauptvoraussetzungen für den Rechtsanwalt
Der Beruf des Rechtsanwalts folgt einer langen Tradition. Zudem ist dieser sehr anspruchsvoll und benötigt eine besondere Eignung des angehenden Juristen. Dazu gehört nicht nur die Persönlichkeit des künftigen Rechtsanwalts. Auch muss dieser einige gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung erfüllen, bevor sich dieser Rechtsanwalt nennen darf. Diese sind nachfolgend übersichtlich zusammengestellt.
Übersicht über die notwendigen Vorraussetzung für den Beruf Rechtsanwalt
Zunächst muss ein angehender Jurist ein Studium der Rechtswissenschaft absolvieren. Dies dauert in der Regel neun Semester und endet mit der Prüfung zum ersten Staatsexamen. Anschließend wird ein Rechtsreferendariat durchgeführt, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossenen wird. Während des meist eineinhalb Jahre dauernden Rechtsreferendariats wird der angehende Jurist von einem Volljuristen betreut und durchläuft verschiedene Ausbildungsteile, zum Beispiel am Gericht oder im öffentlichen Dienst. Mit dem zweiten Staatsexamen erhält dieser dann die „Befähigung zum Richteramt“. Diese ist die Vorraussetzung zur Zulassung zum Rechtsanwalt.
Nach dem Staatsexamen folgt die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer
Hat ein angehender Jurist die Befähigung zum Richteramt erworben, kann sich dieser von der Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zulassen. Zudem müssen diese in das Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragen werden. Auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für den Anwalt ist notwendig. Diese kommt bei etwaigen Beratungsfehlern zum Tragen und schützt das persönliche Vermögen des Rechtsanwalts im Schadensfall.
Der Beruf des Rechtsanwalts folgt einer langen Tradition. Zudem ist dieser sehr anspruchsvoll und benötigt eine besondere Eignung des angehenden Juristen. Dazu gehört nicht nur die Persönlichkeit des künftigen Rechtsanwalts. Auch muss dieser einige gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung erfüllen, bevor sich dieser Rechtsanwalt nennen darf. Diese sind nachfolgend übersichtlich zusammengestellt.
Übersicht über die notwendigen Vorraussetzung für den Beruf Rechtsanwalt
Zunächst muss ein angehender Jurist ein Studium der Rechtswissenschaft absolvieren. Dies dauert in der Regel neun Semester und endet mit der Prüfung zum ersten Staatsexamen. Anschließend wird ein Rechtsreferendariat durchgeführt, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossenen wird. Während des meist eineinhalb Jahre dauernden Rechtsreferendariats wird der angehende Jurist von einem Volljuristen betreut und durchläuft verschiedene Ausbildungsteile, zum Beispiel am Gericht oder im öffentlichen Dienst. Mit dem zweiten Staatsexamen erhält dieser dann die „Befähigung zum Richteramt“. Diese ist die Vorraussetzung zur Zulassung zum Rechtsanwalt.
Nach dem Staatsexamen folgt die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer
Hat ein angehender Jurist die Befähigung zum Richteramt erworben, kann sich dieser von der Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zulassen. Zudem müssen diese in das Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragen werden. Auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für den Anwalt ist notwendig. Diese kommt bei etwaigen Beratungsfehlern zum Tragen und schützt das persönliche Vermögen des Rechtsanwalts im Schadensfall.